Kein Kostenhinweis bei 0700-NummernDas LG Saarbrücken hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender Kostenangabe bei einer 0700er-Nummer zurückgewiesen (Az.:711 0 116/03). Die Begründung:1. würde der Verbraucher nicht irregeführt, da er davon ausgehe, dass eine Telekommunikationsleistung Gebühren kostet. Kostenlose Telefonnummern seien selten und würden dann auch entsprechend beworben. 2.wollte der Gesetzgeber Preisangaben nur für 0190er- oder 0900er-Nummern vorsehen. Kein Kostenhinweis bei 0700-Nummern (pdf-Datei) Kein Kostenhinweis bei 0700-Nummern (cpc-Datei) |